Spionageabwehr

Die Angreifer arbeiten mit Abhörgeräten, Kameras, Tracker, Observationen, Drohnen, Internetrecherchen, Einschleusungen, Erpressung, Tonband und Videofallen.

Der Fokus liegt auf der Schwachstelle Mensch.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Analyse und beraten Sie wie sie sich vor Überwachung schützen können.


Abwehrmaßnahmen

Sweep Büros Konferenzräume Wohnungen Fahrzeuge

Gegenbeobachtung

Identitätsprüfung

Background Check

Personenschutz

Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Martin Ulm

Handy 0699/16226862

Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002

Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband

Eine Firma kann durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Detektiv eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um sich vor Überwachung und Sabotage zu schützen. Ein Detektiv kann dabei helfen, potenzielle Sicherheitslücken zu identifizieren, Schwachstellen zu analysieren und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Hier sind einige spezifische Möglichkeiten, wie ein Detektiv zum Schutz der Firma beitragen kann:

1. Aufspüren von Abhörgeräten und Wanzen

• Sweep-Durchsuchungen: Detektive können spezialisierte Abhörtechnologie einsetzen, um Büros, Konferenzräume und Fahrzeuge nach versteckten Abhörgeräten zu durchsuchen.

• Sicherheitschecks: Regelmäßige Kontrollen von Telefonanlagen und Computern helfen, das Einschleusen von Spionagetechnologie zu verhindern.

2. Identifizierung von Insider-Bedrohungen

• Hintergrundüberprüfungen: Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter kann ein Detektiv Hintergrundchecks durchführen, um mögliche Risiken durch Personen mit einer kriminellen oder dubiosen Vergangenheit zu minimieren.

• Überwachung gefährdeter Mitarbeiter: Bei Verdacht auf Sabotage durch eigene Mitarbeiter kann ein Detektiv diskrete Ermittlungen durchführen und beispielsweise ungewöhnliche Aktivitäten dokumentieren.

3. Digitale Sicherheitsüberprüfung

• Cybersecurity-Beratung: Ein Detektiv, idealerweise mit IT-Forensik-Kenntnissen, kann die digitalen Systeme des Unternehmens auf Schwachstellen untersuchen und Mitarbeiter im sicheren Umgang mit E-Mails und digitalen Plattformen schulen.

• Überprüfung auf Schadsoftware: Detektive können zusammen mit IT-Spezialisten prüfen, ob im System schädliche Software zur Überwachung eingeschleust wurde.

4. Überwachung und Sicherung des Firmengeländes

• Observation verdächtiger Personen: Falls das Unternehmen Hinweise auf mögliche Ausspähungen hat, können Detektive diskret Überwachungen durchführen, um verdächtige Personen zu identifizieren.

• Installation von Überwachungskameras: Detektive können Empfehlungen zur Anbringung und Nutzung von Überwachungskameras geben, um das Firmengelände zu sichern und Zutritte zu kontrollieren.

5. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

• Schulungen zur Informationssicherheit: Mitarbeiter sollten sensibilisiert werden, wie sie mit vertraulichen Informationen umgehen und potenzielle Risiken erkennen können.

• Erkennen von Phishing und Social Engineering: Detektive können Schulungen anbieten, um Mitarbeiter darin zu schulen, wie sie Betrugsversuche und Manipulationstechniken erkennen und abwehren können.

6. Aufbau eines Notfallplans für Sabotagefälle

• Entwicklung von Reaktionsplänen: Ein Detektiv kann dabei helfen, Notfallpläne für den Fall von Sabotage oder Informationslecks zu entwickeln. Dazu gehören klare Eskalationsprozesse und Kommunikationswege im Krisenfall.

• Beweissicherung und Dokumentation: Im Falle einer Sabotage können Detektive Beweise sammeln, die später bei einer strafrechtlichen Verfolgung oder zivilrechtlichen Klage helfen.

7. Einsatz von Cyber-Forensik im Ernstfall

• Wenn das Unternehmen Opfer eines Angriffs wird, können Detektive, die auf IT-Forensik spezialisiert sind, dabei helfen, den Ursprung der Sabotage nachzuvollziehen und gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.

Die Zusammenarbeit mit einem Detektiv kann Unternehmen helfen, präventive und reaktive Maßnahmen zu ergreifen, die Risiken durch Überwachung und Sabotage verringern und die Sicherheit sensibler Daten und Prozesse erhöhen. Wichtig ist dabei, dass alle Maßnahmen rechtlich zulässig und ethisch vertretbar sind, um das Unternehmen und seine Mitarbeiter optimal zu schützen.

§ 123 StGB Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses

(1) Wer ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mit dem Vorsatz auskundschaftet, es zu verwerten, einem anderen zur Verwertung zu überlassen oder der Öffentlichkeit preiszugeben, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.

Betriebsspionage

§ 124 StGB Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands

(1) Wer ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mit dem Vorsatz auskundschaftet, daß es im Ausland verwertet, verwendet oder sonst ausgewertet werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, zu dessen Wahrung er verpflichtet ist, der Verwertung, Verwendung oder sonstigen Auswertung im Ausland preisgibt.

Betriebsspionage

§ 120 StGB Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.

(2a) Wer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

Lauschangriff Abhören

§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung

(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1.ihre räumliche Nähe aufsucht,

2.im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,

3.unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder

4.unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

(3) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 2 verfolgten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Stalking

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DETEKTIVAGENTUR MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv

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Wirtschaftskriminalität Betriebsspionage Stalking Erpressung Lauschangriff Spionage Abhören Sabotage Vandalismus Überwachung