Krankenstand Missbrauch
Wir bieten Ihnen Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich, schnelle Einsatzbereitschaft, höchste Professionalität und absolute Diskretion.
Was ist Krankenstandsmissbrauch? Der Dienstnehmer ist verpflichtet, sich während des Krankenstandes so zu verhalten, dass die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Ein Verstoß stellt eine Pflichtverletzung dar, die unter Umständen eine Kündigung oder sogar Entlassung rechtfertigen kann.
Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung bei der Aufklärung von Krankenstandsmissbrauch.
Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Privatdetektiv Martin Ulm
Anruf genügt
Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002
1010 Wien Graben 12
Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband
Mitglied im Wiener Wirtschaftsbund
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
1. Missbrauch von Krankheitsansprüchen: Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person ihren Krankenstand missbraucht, um unrechtmäßig Leistungen zu beziehen, kann eine Observation helfen, dies zu überprüfen.
2. Schutz der Unternehmensressourcen: Arbeitgeber haben ein Interesse daran, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter ehrlich über ihre gesundheitlichen Probleme berichten. Missbrauch kann zu finanziellen Verlusten und einer ungerechten Belastung der verbleibenden Mitarbeiter führen.
3. Rechtliche Gründe: In einigen Fällen kann es notwendig sein, Beweise zu sammeln, um rechtliche Schritte gegen eine Person einzuleiten, die möglicherweise gegen Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstößt.
4. Wahrung der Integrität: Die Beobachtung kann dazu beitragen, die Integrität des Unternehmens und die Fairness gegenüber anderen Mitarbeitern zu wahren, die tatsächlich krank sind und ihre Ansprüche ehrlich nutzen.
5. Aufklärung von Verdachtsmomenten: Wenn es bereits Hinweise auf unregelmäßiges Verhalten gibt, kann eine gezielte Observation dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und die Situation zu klären.
Insgesamt dient die Observation dazu, sicherzustellen, dass die Richtlinien für den Krankenstand eingehalten werden und dass sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der ehrlichen Mitarbeiter geschützt werden.
Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand
Entlassungsgrund - Beweispflicht - Sachverhaltsermittlung - Risikoabwägung
Allgemeines
Immer wieder kommt es vor, dass während eines medizinisch nachgewiesenen Krankenstandes ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vermutet oder beobachtet wird. Ob daraufhin eine fristlose Entlassung ausgesprochen werden kann, hängt von der Sach- und Beweislage im Einzelfall ab.
Entlassungsgrund
Ein Entlassungsgrund liegt nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vor, wenn der Arbeitnehmer im Krankenstand ein Fehlverhalten setzt, das geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.
Beweispflicht
Für das Vorliegen des Entlassungsgrundes ist der Arbeitgeber beweispflichtig. Er muss im Streitfall
Das genaue Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Ort, Datum und Dauer darlegen und nachweisen sowie
Zusätzlich beweisen, dass dieses Fehlverhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.
Vorsicht!
Das Verletzen der vom Arzt
sowie von der Gebietskrankenkasse vorgegebenen Ausgehzeiten stellt für
sich allein daher keinen Entlassungsgrund dar! Erst, wenn dieses
Verhalten z.B. geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern, kann
eine berechtigte Entlassung ausgesprochen werden.
Gelingen dem Arbeitgeber in einem möglichen Gerichtsverfahren die erforderlichen Beweise nicht, wird die Entlassung als ungerechtfertigt gewertet und sind daran teure Zahlungen wie Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung geknüpft.
Sachverhaltsermittlung
Vor Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte sollte der Arbeitgeber den ihm zugetragenen Sachverhalt genau überprüfen und Beweismittel sichern lassen. Dies kann mittels einer Detektei, Zeugen oder Bildmaterial geschehen. Von Anfang an sollte auch ein Protokoll der Vorkommnisse angefertigt werden, um Monate später vor Gericht sämtliche Daten sofort verfügbar zu haben.
Tipp!
In begründeten Verdachtsmomenten kann an die örtlich zuständige Gesundheitskasse eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung mit dem Ersuchen einer Krankenstandsüberprüfung übermittelt werden. Diese nimmt in weiterer Folge Kontakt mit dem krankschreibenden Arzt auf und überprüft auch den Krankenstand über den chefärztlichen Dienst.
Befragung des Arbeitnehmers
Setzt der Arbeitnehmer nachweislich fragwürdige Verhaltensweisen im Krankenstand, kann der Arbeitgeber von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, ihn zum ärztlich angeratenen Genesungsverhalten zu befragen.
Tipp!
Aufgrund der Fülle an Rechtsprechung zu Fehlverhalten im Krankenstand empfiehlt es sich, vor Ausspruch einer Entlassung mit einem Arbeitsrechtsexperten Kontakt aufzunehmen!
Quelle: WKO Stand: 01.01.2022Krankenstandskontrolle Krankfeiern Krankenstandsmissbrauch Krankmeldung Ungerechtfertigter Krankenstand