Die staatlich befugte Detektei Martin Ulm in Wien bietet Ihnen Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und international, persönliche Beratung, klare Analysen und Lösungen.
Als renommierte Detektei stehen wir Ihnen sowohl als
Wirtschaftsdetektei als auch in privaten Angelegenheiten zur Verfügung.
Durch unsere langjährige, erfolgreiche Ermittlungstätigkeit in Österreich und international, haben wir das Know-how
in allen Detektiv Fachgebieten.
Warum wir für Sie die richtige Wahl sind:
Seit 22 Jahren verlässliche Qualität.
100% Aufklärungsquote. 100% diskret.
Privatdetektiv Martin Ulm
Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002
1010 Wien Graben 12
Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband
Mitglied im Wiener Wirtschaftsbund
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Anruf genügt
Gerne geben wir Ihnen sofort am Telefon Auskunft und klären Sie über unsere Leistungen und die nötigen Schritte auf.
Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.
Österreichische Detektive sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten gesetzlich verpflichtet.
In der Regel hat der betrogene Partner auch schon ein
schlechtes Gefühl, wenn es in der Beziehung nicht so gut läuft, wenn der Partner
mit Ausreden später als sonst nach Hause kommt, oder nachts das
Smartphone läutet.
Vertrauen Sie auf Ihre Intuition. Das Bauchgefühl stimmt immer.
Durch Ermittlungen und Observationen bringen wir Ihnen Gewissheit
ob ihr Partner Sie betrügt und mittels Bild und Vidoaufnahmen
gerichtlich verwertbare Beweise für ein allfälliges Scheidungsverfahren. Mehr Infos
Durch Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und international bringen wir Ihnen die Beweise die Sie für zivil oder strafrechtliche Verfahren benötigen. Mehr Infos
Wir
bieten klare Analysen und Lösungen bei der Dokumentation von Krankenstandsmissbrauch. Mehr Infos
Als Überwachungsabwehr bezeichnet man das Aufspüren von Überwachungsgeräten im Audio (Abhörschutz/ Sweep) und Videobereich und die Verhinderung von Lauschangriffen und Videoüberwachung.
Die Experten unserer Abteilung Abhörschutz Lauschabwehr und Überwachungsüberprüfung führen eine präzise Absuche Ihrer Räumlichkeiten (Büros, Konferenzräume, Wohnungen u.s.w.) und Fahrzeuge, nach Überwachungsgeräten durch.
Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung bei der Suche nach Überwachungstechnik! Mehr Infos
Wir bieten Ihnen professionellen Personenschutz bei der Arbeit, Meetings, zu Hause, auf Reisen, oder bei öffentlichen Anlässen. Für Sie selbst, für Ihre Familie oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Mehr Infos
Sie kontaktieren uns unverbindlich telefonisch oder per E-Mail
und erzählen oder schreiben Ihr Anliegen.
Anhand Ihrer Schilderung
lässt sich urteilen, ob wir Ihnen helfen können.
Sofern Sie es wünschen, wird ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart. Dieses kann an jedem beliebigen Ort stattfinden.
Im Zuge der Beratung wird Ihr Fall analysiert und gemeinsam der
taktisch beste Ermittlungsweg erarbeitet und die Vorgehensweise, der Zeitaufwand und die Kosten besprochen.
Wenn Sie unsere Detektei beauftragen Ihren Fall zu übernehmen, wird ein schriftlicher Vertrag erstellt.
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
Während der Auftragsabwicklung informieren wir Sie laufend über alle Schritte und Ergebnisse.
Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.
Die Detektiv Kosten ergeben sich aus dem tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz nach Detektiv Tarif 2024 ab Euro 62,00 excl. Ust.) und Nebenkosten wie Kilometergeld und etwaige Barauslagen.
Alle Aufwendungen werden auf der Rechnung zur Kostenkontrolle seitens des Auftraggebers genauestens dokumentiert.
Abhängig vom Auftragsgegenstand kann in bestimmten Fällen eine Pauschalgebühr (Personenermittlung ab Euro 160,00, Abhörschutz ab Euro 500,00 u.s.w.) vereinbart werden.
Für Aufträge aus den Bundesländern (Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg) werden die Fahrtkosten individuell nach Vereinbarung verrechnet.
Für Beobachtungen auf Reisen, Skiurlaub, Seminaren und Kongressen verrechnen wir Pauschalpreise.
Eine Teilzahlung des Detektiv Honorares ist möglich.
Sie können sich
jederzeit über den Stand der Ermittlungen erkundigen und
die Aktivitäten Ihren Bedürfnissen entsprechend mitgestalten.
Martin Ulm Privatdetektiv
Was ist ein Detektiv: Ein Detektiv ist einen Person, die investigativ arbeitet, um Fakten oder Informationen zu sammeln, die für eine bestimmte Angelegenheit relevant sind. Detektive können in unterschiedlichen Bereichen tätig sein, wie zum Beispiel in der Privatwirtschaft, in der Strafverfolgung, oder als Ermittler für Versicherungsbetrug.
Ein guter Privatdetektiv zeichnet sich durch verschiedene Fähigkeiten und Eigenschaften aus, die ihm helfen, effektiv und erfolgreich zu arbeiten. Hier sind einige Merkmale, die einen guten Privatdetektiv auszeichnen:
Beobachtungsgabe: Ein guter Detektiv hat eine starke Beobachtungsgabe und kann schnell und präzise Details und Informationen sammeln. Er ist in der Lage, Menschen und ihre Handlungen genau zu beobachten und zu interpretieren.
Diskretion und Vertraulichkeit: Ein guter Berufsdetektiv ist sehr diskret und vertraulich in seiner Arbeit. Er schützt die Privatsphäre seiner Kunden und sorgt dafür, dass alle Informationen, die er während der Ermittlungen sammelt, sicher und vertraulich bleiben.
Kommunikationsfähigkeit: Ein guter Privatdetektiv muss in der Lage sein, effektiv zu kommunizieren, um Informationen zu sammeln und Kunden auf dem Laufenden zu halten. Er sollte in der Lage sein, klare und präzise Berichte zu schreiben und mündlich zu kommunizieren.
Kreativität: Ein guter Detektiv muss in der Lage sein, kreative Lösungen für komplexe Probleme zu finden. Er muss in der Lage sein, sich an verschiedene Situationen anzupassen und unkonventionelle Methoden anwenden, um Informationen zu sammeln.
Kenntnisse in Recht und Ethik: Ein guter Privatdetektiv sollte sich gut mit den Gesetzen und Regulierungen auskennen, die seine Arbeit betreffen, und ethisch handeln. Er sollte in der Lage sein, seine Arbeit auf legale und ethische Weise durchzuführen.
Technologische Fähigkeiten: Ein Berufsdetektiv muss in der Lage sein, moderne Technologien und Werkzeuge zu nutzen, um Informationen zu sammeln und zu analysieren. Er sollte mit der neuesten Technologie und Software vertraut sein, um seine Arbeit effektiver durchführen zu können.
Diese Fähigkeiten und Eigenschaften helfen einem Privatdetektiv, seine Arbeit effektiv und erfolgreich durchzuführen und seinen Kunden die bestmöglichen Ergebnisse zu liefern.
Was kostet ein Detektiv: Die Kosten für einen Detektiv hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang und der Dauer der Ermittlungen, der Art der Aufgabe und der Erfahrung des Detektivs.In der Regel arbeiten Detektive entweder zu einem Stundensatz oder zu einem Pauschalpreis für eine bestimmte Dienstleistung. Die Stundensätze variieren je nach Region, Erfahrung und Spezialisierung des Detektivs, können aber typischerweise zwischen 60,00 und 200,00 Euro liegen. Pauschalpreise hängen von der Art der Dienstleistung ab.
Es kann wichtig sein, bei einer Scheidung einen Privatdetektiv zu beauftragen, wenn der Verdacht auf Ehebruch, Untreue oder andere illegale oder unfaire Handlungen besteht. Ein Detektiv kann Beweise sammeln, die den Ausgang des Scheidungsverfahrens beeinflussen können, etwa bei der Aufteilung des Vermögens oder bei Sorgerechtsfragen. In solchen Fällen hilft der Detektiv, klare Fakten zu liefern, die als Grundlage für rechtliche Entscheidungen dienen können, und schützt so die eigenen Interessen.
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN DETEKTIVE IN ÖSTERREICH
§ 129 GewO Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Privatdetektive, Bewachungsgewerbe) Österreich
GewO 1994 - Gewerbeordnung 1994
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive ( Privatdetektiv )
(§ 94 Z 62) bedarf es für
1. Die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
2. Die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
3. Die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
4. Die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
5. Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
6. Die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen Diebstahl
7. Den Schutz von Personen Personenschutz
8.
Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und
Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen
Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Abörschutz Lauschabwehr
(2) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ( Privatdetektive ) berechtigt sind, sind nicht zur Erteilung von Auskünften über Kreditverhältnisse zu geschäftlichen Zwecken berechtigt.
(3) Die Behörde hat den zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ( Detektei ) Berechtigten eine Legitimation mit Lichtbild auszustellen, Detektiv Ausweis. Die Legitimationen haben den zur Kontrolle der Person notwendigen Anforderungen zu genügen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat durch Verordnung festzulegen, auf welche Weise die Legitimationen hinsichtlich ihrer Ausstattung diesen Anforderungen zu entsprechen haben
AGB 2024
I. Vertragsabschluß
Der Auftraggeber ermächtigt die Detektei Martin Ulm Wien für Detektiv und Sicherheitsoperationen, in der Folge "Auftragnehmer" genannt, zur Durchführung des in der Auftragserteilung angeführten Auftrages. Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Erbringung einer Detektivleistung.
Diese AGB gelten auch für durch den Auftraggeber gewünschte oder genehmigte Ergänzungs- oder Folgeaufträge.
Änderungen der Auftragserteilung, der Honorarvereinbarung und der AGB sind nur in schriftlicher Form zulässig.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass dessen eigene AGB gegenüber dem Auftragnehmer nicht anwendbar sind.
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung der AGB, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
Erfolgt die Auftragserteilung durch Bevollmächtigte oder Beauftragte des Auftraggebers, so haften diese zur ungeteilten Hand mit dem Auftraggeber für alle aus dem Vertrag erwachsenden Kosten.
Ebenso haften mehrere Auftraggeber dem Auftragnehmer zur ungeteilten Hand.
Der Auftragnehmer hat Wahlfreiheit, welche dieser Personen er zuerst zur Haftung heranzieht.
II. Zahlungsvereinbarung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personal- und Sachaufwand durch Vorauszahlung zu decken.
Die geplante Tätigkeit wird in dem Zeitpunkt aufgenommen, in dem die Akontierung in die Sphäre des Auftragnehmers gelangt.
Die Mindesteinsatzzeit beträgt 3 Stunden.
Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist das Entgelt mit Rechnungslegung oder Berichtübermittlung durch den Auftraggeber fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit- und Sachaufwände, auch auftragskausale Behörden- und Gerichtstermine (Zeugenaussagen), sowie Verkehrs- und Verwaltungsstrafen abzudecken.
Der Auftraggeber haftet für Aufwendungen und Schäden, die aufgrund von Informationsweitergabe / Informationsdefizit beim Auftragnehmer entstehen.
Der AG verpflichtet sich während bestehenden Auftragsverhältnisses in derselben Sache nicht Dritte zu beauftragen oder gar selbst tätig zu werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ebenso den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstandenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Verzugsfall der fälligen Honorare die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Mahn-,Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.
Eine kostenfreie Stornierung von Einsätzen (Observation, Ermittlung, Interaktion etc.) muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn schriftlich, oder mündlich,erfolgen. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 3 Stunden verrechnet.
III. Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen weder vorweggenommen noch garantiert werden können.
Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann zwar erwartet, nicht jedoch garantiert werden. Es gibt Vorgänge und Ereignisse die nicht vorhersehbar sind.
Eine Haftung für den Erfolg des Auftrages wird ausgeschlossen.
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass es zu Situationen im Straßenverkehr kommen kann, die eine Aufrechterhaltung der Observation nicht zulassen. Genauso kann es im zwischenmenschlichen Bereich zu Situationen kommen, die ebenfalls eine Fortführung von bestimmten Ermittlungen unmöglich machen. Die vereinbarte Mindestverrechnungszeit bleibt hierbei unberührt.
Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des
Auftrages.
Der Einsatz und das Ablösen des Personals, die Fahrzeugverwendungen sowie die Art der Ausführung des Auftrages liegen im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat, sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, die Freiheit, unaufschiebbare Handlungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten durchzuführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich vor dem Einsatz von Überwachungseinrichtungen (z. B. Videoüberwachungsanlage) die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
IV. Quellenschutz
Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Preisgabe der Identität von Auskunftspersonen und Informanten.
V. Berichterstattung und Vertragsbeendigung
Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, wird streng vertraulich behandelt und ist nur für den Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten bestimmt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Irrtümer oder Fehler aufgrund von mündlichen Berichten.
Den Aufragnehmer trifft keine Haftung für die Verwendung der Informationen und Ermittlungsergebnisse durch den Auftraggeber, der für die Weitergabe der Berichte persönlich haftet.
VI. Vertragsbeendigung
Die Beendigung des Vertrages/Auftrages ist dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung dem Auftragnehmer entstehen.
VII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist und er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder er im Inland beschäftigt ist, bestimmt sich der Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus diesem Vertag entstehenden Streitigkeiten nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, ansonsten ist der Gerichtsstand das sachlich für den Standort des Auftragnehmers zuständige Gericht.
Der Auftrag/Vertrag sowie die AGB unterliegen dem österreichischen Recht.
Berufsdetektive
Das Recht auf seiner Seite zu haben, ist manchmal zu wenig.
Die Wiener Berufsdetektive erbringen den Beweis
Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes/Berufsdetektive ist per Gesetz durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach diesen Bestimmungen liegt ein reglementiertes Gewerbe vor. Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes setzt eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraus. Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben und durch die Behörden zu prüfen.
wko.at
Die Wiener Detektive stehen für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit.Mit ihrer Erfahrung und den strengen gesetzlichen Regelungen bezüglich Arbeitsweise und Verschwiegenheit sind die Wiener Detektive befähigt, Ihre anvertrauten Angelegenheiten mit einem Höchstmaß an Diskretion, Gründlichkeit und Haltbarkeit vor einem Straf- oder Verwaltungsgericht zu ermitteln.
Bitte beachten Sie, daß Sie nach dem österreichischen Schadenersatzrecht § 1295 ABGB, die Detektiv Kosten in voller Höhe vom Schädiger (Verursacher) einfordern können.
Für Auskünfte, Beratung, oder eine Terminvergabe, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
DETEKTEI MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv
GRABEN 12
1010 WIEN
AUSTRIA
DVR: 4005544
UID: ATU 607 76 958
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Die im Jahr 2002 gegründete staatlich befugte Detektei Martin Ulm in Wien, verfügt über qualifizierte und erfahrene Detektive, um Ermittlungen, Beobachtungen und Abhörschutz in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol Vorarlberg und international erfolgreich durchführen zu können.
Privatdetektiv für Ermittlungen Detektiv für Scheidungen Detektive für Personensuche Detektei
für Beweissicherung Privatdetektive bei Betrug Diebstahl Erpressung Stalking für Abhörschutz
Lauschabwehr Überwachung. Personenschutz in Österreich Bester Detektiv Berufsdetektiv Security Wirtschaftsdetektei Private Ermittlungen Fremdgehen Anzeichen Hinweise Krankenstandskontrolle
Detektiv Wien Detektive Wien
Innere Stadt Erster Bezirk Neubau Hietzing Döbling Leopoldstadt Josefstadt Penzing Brigittenau Landstraße Alsergrund Fünfhaus Floridsdorf Wieden Favoriten Ottakring Donaustadt Margareten Simmering Hernals Liesing Mariahilf Meidling Währing
1010 1020 1030 1040 1050 1060 1070 1080 1090 1130 1140 1150 1160 1170 1180 1190 1200 Wien
Niederösterreich St. Pölten
Waidhofen Amstetten Ybbs Strasshof Klosterneuburg Kritzendorf Purkersdorf Bisamberg Hagenbrunn Baden bei Wien Oberwaltersdorf Wiener Neudorf Ebreichsdorf Heiligenkreuz Breitenfurt Gablitz Laxenburg Gumpoldskirchen Mödling Brunn am Gebirge Leobendorf Perchtoldsdorf Hinterbrühl Vösendorf
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Mattersburg Pinkafeld Wiesen Forchtenstein Oberwart Güssing Weiden Neusiedl Rust Stoob Steiermark Graz Hartberg Bad Blumau Kindberg Schladming Kapfenberg
Aflenz Bruck an der Mur
Leoben Eisenerz Fürstenfeld Mürzsteg Bad Aussee Altaussee Ebensee Kärnten
Klagenfurt Villach Wolfsberg Oberösterreich Linz Wels Steyr Attersee Obertraun Salzburg
Zell am See Kaprun
Tirol
Innsbruck Lienz Wattens Vorarlberg Bregenz Bludenz Dedektiv Personenschutz Detective Austria Österreich
Italien Frankreich Schweiz Spanien England
Adressermittlungen Beweismittelsicherung GPS-Ortung Observationen Nachweis der Eheverfehlung Ermittlungen in Mietangelegenheiten Personen- und Begleitschutz Suche von Personen Vaterschaftstests Bonitätsauskünfte Kontrolle des Umganges von Jugendlichen Überwachung von Urlauben Überwachung von Betriebsausflügen Überwachung von Seminare Detektivtätigkeit Detektivarbeit Bewerberprüfung Ausforschen von Unternehmen Ermittlungen im Mietrecht Krankenstandskontrollen Schuldnersuche Ausforschen von Personen und Sachen Einsätze im Ausland Überprüfung von Arbeitnehmern